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Brut und Setzzeit NRW
Und schon ist sie wieder da: Die Brut und Setzzeit
Die wichtigsten Regelungen zur Leinenpflicht in NRW: Hier muss angeleint werden.
Innerorts & Bebauung: In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, in der Fußgängerzone, auf Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr sowie in umfriedeten Grün- und Parkanlagen müssen Hunde an die Leine.
Große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe/20 kg): Müssen in bebauten Gebieten (innerorts) immer angeleint sein.
Gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen: Unterliegen einer strengen, generellen Leinen- und Maulkorbpflicht.
Besondere Orte: Auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, in Schulen und Kindergärten sind Hunde (auch angeleint) meist verboten.
Natur & Wald: Zwar gibt es keine generelle, landesweite Brut- und Setzzeit-Regelung im Wald wie in Niedersachsen, jedoch können Naturschutzgebiete oder lokale Verordnungen (Ordnungsämter) eine Anleinpflicht vorschreiben.
Allgemeine Pflichten: Hunde, die als "gefährlich" eingestuft sind oder mehrfach belästigt haben, müssen stets angeleint geführt werden.
Hinweis: Kommunen können durch eigene Satzungen strengere Regeln erlassen. Die Nutzung von speziellen Hundeauslaufgebieten ist von der Leinenpflicht ausgenommen.

Rücksicht und Verantwortung
Nach dem Landesforstgesetz NRW (§ 2 Abs. 3) müssen Hunde im Wald außerhalb von Wegen angeleint werden. Auf Wegen besteht keine generelle Leinenpflicht, jedoch müssen Hunde im Einwirkungsbereich des Halters bleiben. In Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit (März–Juli) wird das Anleinen dringend empfohlen, um Wildtiere zu schützen.
Wichtige Regelungen:
Wegegebot: Hunde, die nicht auf den Wegen bleiben, müssen angeleint werden.
Brut- und Setzzeit: Vom 1.März bis 31.Juli ist das Anleinen im Wald besonders wichtig, da Hunde Wildtiere stören oder verletzen können.
Naturschutzgebiete: Hier ist die Leinenpflicht oft strikt, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ausnahmen: Ausgenommen von der Anleinpflicht sind Jagdhunde im Einsatz oder Diensthunde.
Gefahr: Laut Landesjagdgesetz NRW können Hunde, die erkennbar wildern (Wildtieren nachstellen), von Jägern erschossen werden.
Rücksicht und Verantwortung schützt unsere heimische Tierwelt!
