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Brut und Setzzeit NRW

Und schon ist sie wieder da: Die Brut und Setzzeit 

Die wichtigsten Regelungen zur Leinenpflicht in NRW: Hier muss angeleint werden.

Innerorts & Bebauung: In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, in der Fußgängerzone, auf Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr sowie in umfriedeten Grün- und Parkanlagen müssen Hunde an die Leine.

Große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe/20 kg): Müssen in bebauten Gebieten (innerorts) immer angeleint sein.

Gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen: Unterliegen einer strengen, generellen Leinen- und Maulkorbpflicht.

Besondere Orte: Auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, in Schulen und Kindergärten sind Hunde (auch angeleint) meist verboten.

Natur & Wald: Zwar gibt es keine generelle, landesweite Brut- und Setzzeit-Regelung im Wald wie in Niedersachsen, jedoch können Naturschutzgebiete oder lokale Verordnungen (Ordnungsämter) eine Anleinpflicht vorschreiben.

Allgemeine Pflichten: Hunde, die als "gefährlich" eingestuft sind oder mehrfach belästigt haben, müssen stets angeleint geführt werden.

Hinweis: Kommunen können durch eigene Satzungen strengere Regeln erlassen. Die Nutzung von speziellen Hundeauslaufgebieten ist von der Leinenpflicht ausgenommen.

Rücksicht und Verantwortung 

Nach dem Landesforstgesetz NRW (§ 2 Abs. 3) müssen Hunde im Wald außerhalb von Wegen angeleint werden. Auf Wegen besteht keine generelle Leinenpflicht, jedoch müssen Hunde im Einwirkungsbereich des Halters bleiben. In Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit (März–Juli) wird das Anleinen dringend empfohlen, um Wildtiere zu schützen.

Wichtige Regelungen:

Wegegebot: Hunde, die nicht auf den Wegen bleiben, müssen angeleint werden.

Brut- und Setzzeit: Vom 1.März bis 31.Juli ist das Anleinen im Wald besonders wichtig, da Hunde Wildtiere stören oder verletzen können.

Naturschutzgebiete: Hier ist die Leinenpflicht oft strikt, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ausnahmen: Ausgenommen von der Anleinpflicht sind Jagdhunde im Einsatz oder Diensthunde.

Gefahr: Laut Landesjagdgesetz NRW können Hunde, die erkennbar wildern (Wildtieren nachstellen), von Jägern erschossen werden.

Rücksicht und Verantwortung schützt unsere heimische Tierwelt!

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